Die ganze Welt der Zahnheilkunde unter einem Dach.
Für Kinder und Erwachsene.
Kieferorthopädie in Hannover – Zahnkorrektur für Kinder und Erwachsene
Als Teilbereich der Zahnmedizin fokussiert sich die Kieferorthopädie auf Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Diese können funktionelle und ästhetische Einschränkungen mit sich bringen.
Im Rahmen unserer vielfältigen Therapiemöglichkeiten stimmen wir unseren Behandlungsplan individuell auf Sie ab. So erhalten Sie ein Konzept nach Maß mit regelmäßigen Kontrollen und einer umfangreichen Beratung.
Wir behandeln grundsätzlich Patienten in jedem Alter. Uns ist es wichtig, Auffälligkeiten aber schon frühzeitig im Kindesalter zu erkennen, um sie erfolgreich behandeln zu können. Gerade bei Kieferfehlstellungen sollte oft schon früh begonnen werden.
Kieferorthopädische Behandlung verschiedener Altersstufen
1.
Die Frühbehandlung von Kleinkindern
Bei sehr extremen Kieferfehlstellungen nehmen wir bereits frühzeitig eine Zahnregulierung vor, wenn zum Beispiel Schluckstörungen, Atmen durch den offenen Mund, Daumenlutschen und andere Angewohnheiten die Entwicklung des Kiefers und der Zähne stören. Damit möchten wir die normalen Wachstumsbedingungen wieder herstellen.
2.
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Der optimale Behandlungsbeginn bei Kindern hängt vom jeweiligen Zeitpunkt des Zahnwechsels sowie der Fehlstellung ab und ist immer sehr individuell zu entscheiden. In der Regel beginnt die Behandlung mit abgeschlossenem Zahnwechsel vom Milchgebiß zum bleibenden Gebiß.
In manchen Fällen ist sie aber auch schon im frühen Wechselgebiß notwendig. Gern beraten wir Sie hierzu.
3.
Die Behandlung von Erwachsenen
Die Korrektur einer Zahnfehlstellung ist nicht nur im Kindesalter möglich, sondern auch, wenn Sie bereits erwachsen sind. Ein kariesfreies oder vollständig saniertes Gebiss und ein gesunder Zahnhalteapparat sind wichtige Voraussetzungen, um als Erwachsener eine Zahnspange zu erhalten.
Manchmal kann eine Zahnregulierung auch vor Anfertigung von Zahnersatz notwendig sein.
Die verschiedenen Arten von Zahnspangen

Feste Zahnspange
In der Fachsprache wird eine feste Zahnspange Multi-Bracket-Apparatur genannt. Sie besteht aus sogenannten Brackets, das sind kleine Metall- oder Keramikplättchen, die mithilfe von Kunststoff auf den Zähnen befestigt werden.
Die gewünschte Endposition der Zähne wird mit in den Brackets eingepassten Drähten (= Bögen) reguliert. Eine feste Zahnspange kann vom Patienten selbst nicht entfernt werden.
Die Spange erzeugt Druck auf die Zähne. Dadurch bewegen sie sich. Die außen liegenden Brackets können je nach persönlichen ästhetischen Vorlieben in verschiedenen Varianten gewählt werden.

Herausnehmbare Zahnspange
Eine herausnehmbare Zahnspange wird in der Regel während des Kieferwachstums verwendet. Sie besteht aus einem Mittelstück aus Kunststoff, in das bestimmte Klammern eingearbeitet sind. Für Kinder gibt es eine große Auswahl an Farben und Motiven. Die Spangen lassen sich zum Essen und zur Mundhygiene herausnehmen.

Invisalign-Technik
Eine andere Technik ist die Invisalign-Technik. Mithilfe von durchsichtigen Zahnschienen des sogenannten Invisalign-Systems lassen sich einfache und komplexere Korrekturen vornehmen. Wir überprüfen in bestimmten Abständen Ihre Schienen und ersetzen sie durch neue, bis die optimale Stellung Ihrer Zähne erreicht ist.
Glossar
Manche Wörter und Begriffe zum Text “Kieferorthopädie” sind schwer verständlich. Im Glossar erklären wir diese Wörter und Begriffe.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
Durchschnittlich dauert eine Behandlung 2 bis 4 Jahre, mit dem Invisalign-System deutlich schneller.
Was ist bei einer kieferorthopädischen Behandlung zu beachten?
Das Risiko ist jedoch bei einer festen Zahnspange besonders hoch. Wir raten Ihnen deshalb während der kieferorthopädischen Behandlung zu einer intensiven Mundhygiene und individueller Prophylaxe.
Kieferorthopädische Behandlung – Kosten
Die Kieferorthopäde-Kosten ergeben sich aus den notwendigen und gewünschten Leistungen und dem Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung.
Da es auch immer auf die individuelle Diagnose ankommt, sind die Kosten schwer zu benennen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zum 18. Lebensjahr für kieferorthopädische Behandlungen nur das, was ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist und einem bestimmten Leistungskatalog unterliegt.








